Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am gestrigen Dienstag ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingegangen.
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung