Gefahr für Schwangere und Ungeborene: Karlsberg-Bier mit Alkohol als alkoholfrei etikettiert

Homburg: Die Karlsberg Brauerei aus Homburg ruft am heutigen Freitag Teile seines „Karlsberg Weizen hell“ zurück. Betroffen sind Halbliter-Mehrwegflaschen mit den Loskennzeichnungen 04.21 L16K7-2300 bis 04.21L17K7-0200 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum April 2021. Diese Angaben findet ihr auf dem Rückenetikett der Flasche. Das Produkt selbst ist eigentlich völlig in Ordnung. Wie das Unternehmen mitteilt, tragen die betroffenen Flaschen allerdings irrtümlich eine Halsschleife, die das Produkt als alkoholfrei ausweisen.

Die Rücken- und Bauchetiketten der Flaschen weisen den korrekten Alkoholgehalt von 5,2 % vol. aus, doch viele Konsumenten achten lediglich auf das Halsetikett, wenn sie eine Flasche aus dem Kasten nehmen. Dadurch kann es zu einem unbeabsichtigten Alkoholkonsum kommen und der kann verheerende Folgen haben, insbesondere, wenn eine schwangere Frau das Bier trinkt.

Denn Alkohol ist fruchtschädigend. Der Stoff gelangt über die Plazenta und die Nabelschnur nahezu ungefiltert direkt in den Kreislauf des ungeborenen Kindes. Das heißt, das Kind hat dann den gleichen Promille-Wert im Blut wie die Mutter. Schon geringe Mengen Alkohol können dem Baby dauerhaften Schaden zufügen. Die „Karlsberg Weizen hell“ mit dem falschen „alkoholfrei“-Schild ist im Saarland, Rheinland-Pfalz und in Nordbaden in Verkehr gebracht worden.

Wie gesagt ist das Bier an sich völlig in Ordnung. Wer jedoch ein oder mehrere Flaschen des betroffenen Produkts gekauft hat, kann diese austauschen lassen oder zurückgeben. Dazu einfach das Produkt, auch ohne einen Kassenbon, zum Händler zurückbringen. Der Hersteller sorgt außerdem dafür, dass betroffene Chargen aus dem Handel genommen werden. Für Verbraucherfragen hat Karlsberg eine Hotline unter der Telefonnummer 0 68 21 / 9 14 42 28 eingerichtet. Darüber hinaus werden Verbraucherfragen unter info@karlsberg.de beantwortet.