Gemeinde verbietet Silvesterfeuerwerk auf dem Schaumberg

Tholey: Der Schaumberg in Tholey ist das ganze Jahr über ein beliebter Aussichtspunkt im Saarland. Gerade an Silvester wird das Plateau gerne besucht, weil man von hier aus einen schönen Blick auf die Feuerwerke in der Umgebung hat. Allerdings ist das Abfeuern von eigenem Feuerwerk auf dem Schaumberg in diesem Jahr verboten. Der Tholeyer Bürgermeister Hermann Josef Schmidt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Danach ist es verboten, am 31. Dezember 2019 und am 1. Januar 2020 im Bereich rings um den Schaumbergturm Feuerwerk aller Art zu zünden. Begründung des Verbots laut Allgemeinverfügung: „Der Schaumbergturm, insbesondere der Bereich um das Schaumbergplateau, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern.

Dabei wird eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) abgefeuert und abgebrannt. Insbesondere im Bereich der Schaumbergalm und des ‚Himmelszeltes‘ besteht aufgrund der Beschaffenheit der Gebäude ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes.“

Die Gemeinde befürchtet, dass die brennenden Feuerwerkskörper die Folien des Himmelszelts oder hölzerne Bauteile der Schaumberg-Alm in Brand setzen könnten. Im Brandfall sei ein sehr großes Schadensausmaß zu erwarten. Wer trotzdem unbedingt auf den Schaumberg gehen und selbst ein bisschen böllern will, kann das trotzdem tun:

Nicht betroffen sind von der Verfügung Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dieses Kleinstfeuerwerk beinhaltet unter anderem Dinge wie Knallbonbons und Wunderkerzen bis 30 Zentimeter Länge. Aber auch Tischfeuerwerke, die für den Gebrauch in Gebäuden bestimmt sind, Handfontänen wie Gold- oder Silberregen, kleine Bodenwirbel sowie kleine Vulkane sind erlaubt, wenn sie der Kategorie F1 entsprechen.

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