Saarbrücken: Bei Versammlungen im Saarland gegen die Corona-Maßnahmen hat es mehrere Vorfälle mit „Bananenrepublik“-Flaggen gegeben (wir berichteten). Dabei handelt es sich um Deutschland-Flaggen mit einer aufgedruckten Banane, die im Internet etwa bei Amazon für unter 10 Euro zu haben sind. Insgesamt hat die Polizei sechs Vorfälle mit solchen Fahnen registriert, in vier Fällen sind die Verursacher bekannt, in zwei Fällen ist gegen unbekannt ermittelt worden.
Der Vorwurf lautet Verdacht der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Kein Kavaliersdelikt: Laut Strafgesetzbuch stehen darauf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken erklärt nun aber, dass sie die Verwendung der Bananen-Flaggen geprüft hat und nicht von einer strafbaren Handlung ausgeht.
Demnach ist die Gleichsetzung der Bundesrepublik mit einer „Bananen-Republik“ zwar eine scharfe und polemische, überzogene Kritik an der geplanten Impfpflicht. Aber: „Eine solche Meinungsäußerung ist allerdings angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung durch Artikel 5 Grundgesetz aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik gedeckt, da hierdurch in der konkreten Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat nicht dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“
Der von der Behörde genannte Artikel des Grundgesetzes behandelt die Meinungsfreiheit: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Bei der Einschätzung der Rechtslage hat die Generalstaatsanwaltschaft berücksichtigt, dass die betreffenden Versammlungen friedlich und ohne Aufrufe zur Gewalt verlaufen sind.
Die Veranstalter haben sich in den sozialen Medien gegen die Verwendung von Bananenrepublik-Flaggen ausgesprochen.