Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat mit einem Beschluss vom gestrigen Dienstag Teile der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt. Vor Gericht gezogen ist der Betreiber eines Elektronikmarkts. Er ist dagegen vorgegangen, dass er seinen Kunden Zutritt in den Laden nur nach vorheriger Terminvergabe und nur für einen Kunden sowie eine weitere Person aus dessen Hausstand pro 40 Quadratmeter erlauben darf.
Dagegen dürfen beispielsweise Buchhandlungen und Blumengeschäfte Käufer auch ohne Termin und mit 15 Quadratmetern pro Kunde bedienen, obwohl das Angebot dieser Läden, anders als etwa bei Lebensmittelgeschäften, nicht für das tägliche Leben wichtig ist. Darin sieht der Elektronikverkäufer einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung. Auch dem Oberverwaltungsgericht erschließt sich nicht, warum die Landesregierung diese Geschäfte unterschiedlich behandelt.
Die gegenwärtige Regelung verletzt nach Ansicht der Richter außerdem auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Die Öffnung kleiner Märkte, so die Richter, könnte die Pandemie-Situation sogar entspannen, weil dann nicht mehr alle in die großen Vollsortimenter rennen würden und dadurch Kundenansammlungen verhindert werden könnten. Auch berücksichtigt das Oberverwaltungsgericht, dass derzeit die Situation in den saarländischen Intensivstationen und bei den Beatmungsbetten eher entspannt ist und die strengen Maßnahmen, wie sie für Elektronikmärkte und andere Läden derzeit gelten, deshalb übertrieben sind.
Die Aufhebung der Terminregelung und der Regelung von 40 Quadratmetern pro Kunde gilt ab sofort, und zwar für alle Geschäfte. Im benachbarten Rheinland-Pfalz gelten dieselben Regeln im Übrigen bereits seit diesen Montag.