Saarbrücken: Das Oberverwaltungsgericht greift durch. Nach einem Antrag der Saarbrücker Stadtverwaltung haben die Richter heute Abend in einem Eilverfahren entschieden: Der ehemalige Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, darf bis Dienstag zwölf Uhr nicht auf seinen Posten zurückkehren. Die Vorinstanz, das saarländische Verwaltungsgericht, hatte noch angeordnet, dass der umstrittene Feuerwehrchef unverzüglich auf seinen Platz zurückdarf. Die Richter urteilten, dass man ihn zu Unrecht freigestellt und später an anderer Stelle in der Verwaltung eingesetzt hatte. Daraufhin hatten sich etliche Berufsfeuerwehrleute krankgemeldet. Die Einsatzkräfte sehen das Verhältnis zu Schun unwiederbringlich zerrüttet. Doch auch zu den Krankmeldungen hat das Gericht ein Machtwort gesprochen: Bis Dienstag müssen die Beamten beim Amtsarzt vorstellig gewesen sein.
Gericht greift durch: Krankgemeldete Feuerwehrbeamte müssen schleunigst zum Amtsarzt
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