Gericht greift durch: Krankgemeldete Feuerwehrbeamte müssen schleunigst zum Amtsarzt

Saarbrücken: Das Oberverwaltungsgericht greift durch. Nach einem Antrag der Saarbrücker Stadtverwaltung haben die Richter heute Abend in einem Eilverfahren entschieden: Der ehemalige Chef der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, darf bis Dienstag zwölf Uhr nicht auf seinen Posten zurückkehren. Die Vorinstanz, das saarländische Verwaltungsgericht, hatte noch angeordnet, dass der umstrittene Feuerwehrchef unverzüglich auf seinen Platz zurückdarf. Die Richter urteilten, dass man ihn zu Unrecht freigestellt und später an anderer Stelle in der Verwaltung eingesetzt hatte. Daraufhin hatten sich etliche Berufsfeuerwehrleute krankgemeldet. Die Einsatzkräfte sehen das Verhältnis zu Schun unwiederbringlich zerrüttet. Doch auch zu den Krankmeldungen hat das Gericht ein Machtwort gesprochen: Bis Dienstag müssen die Beamten beim Amtsarzt vorstellig gewesen sein.

Der entscheidet, ob die Betroffenen weiterhin im Krankenschein bleiben. Die Stadt hat an die rund 90 Feuerwehrbeamten, die am Donnerstag einen gelben Schein abgegeben haben, ein entsprechendes Schreiben verschickt. Derweil geht der Dienst für die Freiwilligen Feuerwehren in der Landeshauptstadt weiter.

Immer im Wechsel besetzen die verschiedenen Löschbezirke der Stadt mehrere Gerätehäuser. In Dudweiler wird so die Einsatzbereitschaft eines der wichtigsten Feuerwehrfahrzeuge, des Drehleiterwagens, sichergestellt.

Ein zweites Drehleiterfahrzeug, das normalerweise von der Berufsfeuerwehr besetzt wird, ist ins Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Malstatt-Burbach verlegt worden und wird dort im Einsatzfall von den freiwilligen Helfern gefahren. Im Regionalverband, wo es aufgrund des Ausstands bei der Berufsfeuerwehr in der vergangenen Nacht nicht möglich war, die Einsatzkräfte per Funkmelder zu alarmieren, hat sich die Lage wieder normalisiert.