Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat den Antrag einer 69-jährigen Frau auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Die Frau wollte erreichen, dass sie sofort eine Impfung gegen das Coronavirus bekommt. Die sechste Kammer, die für das Infektionsschutzrecht zuständig ist, hat festgestellt, dass die Frau keinen Anspruch auf eine sofortige Schutzimpfung hat. Sie gehört weder aufgrund ihres Alters noch aufgrund ihrer Krebserkrankung zur Impfgruppe mit der höchsten Priorität.
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