Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat zwei Eilanträge von Bürgern gegen die Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die Antragsteller, eine saarländische Lehrerin und ein saarländischer Geschäftsmann, haben sich insbesondere gegen die 2G-Regelung gewandt und jeweils eine Verletzung in ihren Grundrechten geltend gemacht. Der Senat verneint in beiden Verfahren sowohl eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit als auch der körperlichen Unversehrtheit.
Ebensowenig werden nach Ansicht der Richter das Recht der beiden Antragsteller auf Achtung ihrer Menschenwürde und der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verfolgt die Landesregierung mit den Corona-Vorschriften legitime Ziele:
Sie will damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor der Infektion mit dem Corona-Virus schützen, die Verbreitung von Covid-19 verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Auch, Ungeimpfte mit den Einschränkungen doch zu einer Impfung zu bewegen, halten die Richter für rechtens: Denn durch mehr Geimpfte wird die pandemische Lage verbessert.
Auch auf die neu aufgetretene Omikron-Variante nehmen die Richter Bezug: Die maximale Reduktion der Übertragungen ist ihrer Meinung nach notwendig, um die zu erwartende Ausbreitung der neuen Variante zu verlangsamen. Auch eine Rolle für die Entscheidung spielt, dass die 2G-Regelungen zeitlich befristet und auch verhältnismäßig sind: Mildere Mittel, um die Pandemie einzudämmen gäbe es nicht.
Die bei den 2G-Regeln vorgenommene Unterscheidung zwischen vollständig Geimpften und Genesenen und noch nicht vollständig Geimpften sowie Ungeimpften ist laut Gericht nicht willkürlich: Dafür liegt ein sachlicher Grund vor, weil nach derzeitigem Kenntnisstand die Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit gegen eine schwere Corona-Erkrankung und eine Infektion mit der Delta-Variante bieten.