Saarlouis: Niederlage vor Gericht für eine Großmutter aus dem Saarland! Am heutigen Freitag hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis den Antrag der Frau auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der Corona-Verordnung zurückgewiesen. Es ging um private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken. Die sind derzeit auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.
Die Antragstellerin sieht sich durch die Regelung gehindert, ihre Enkel gemeinsamen mit ihrem Mann und deren Eltern zu treffen oder zu besuchen beziehungsweise Besuch von ihnen zu empfangen. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist im Eilverfahren nicht abzuschätzen, ob die Regelung im Hauptsacheverfahren bestätigt wird oder nicht. Die Verschärfung der Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person stellt nach Ansicht der Richter einen ganz erheblichen Eingriff in den Schutz der Familie nach dem Grundgesetz und die allgemeine Handlungsfreiheit dar.
Eine Ausnahme für die Kernfamilie oder für Verwandte in gerader Linie fehlt demnach in der Verordnung. Außerdem bemängeln die Richter, dass es die Verordnung erlaubt, beispielsweise an einem Tag eine Vielzahl beliebiger anderer Personen in zeitlichen Abständen zu sich einzuladen. Aufgrund der offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens kann die Sache aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Ob die Antragstellerin jetzt ein Hauptsacheverfahren anstreben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Allerdings scheinen ihre Chancen für diesen Fall nicht aussichtslos zu sein. In der vorherigen Fassung der Corona-Verordnung hatten die Richter einen Fehler entdeckt, nachdem die gleiche Großmutter gegen die Verordnung vor Gericht gezogen war.