Gruppe außer Rand und Band: Kellnerin geschlagen, Suff-Fahrt, Randale auf Polizeiwache

Hesuweiler/Völklingen: Eine renitente Personengruppe hält am gestrigen Samstag die Völklinger Polizei auf Trab. Am Abend feiert die Gruppe, bestehend aus zwei Männern im Alter von 45 und 39 Jahren sowie einer Frau im Alter von 46 Jahren, in einer Gaststätte in Heusweiler. Gegen 22 Uhr wollen alle die Gaststätte verlassen, ohne jedoch die Rechnung zu bezahlen. Es kommt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen der Bedienung und dem 45-jährigen Mann aus der Gruppe, der der Frau mit der Faust ins Gesicht schlägt.

Schließlich wird die Rechnung doch noch beglichen, die Gruppe steigt in einen geparkten Peugeot. Ans Steuer setzt sich die 46-jährige Frau, die natürlich zuvor ordentlich gebechert hat. Die Polizei wird informiert und findet das Fahrzeug geparkt vor der Wohnung des 39-jährigen Mannes auf. Die 46-jährige Frau, die vor der Gaststätte von Zeugen eindeutig beim Fahren des Wagens gesehen worden ist, hält sich ebenfalls in der Wohnung auf.

Sie macht einen stark alkoholisierten Eindruck, ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von mehr als 1 Promille. In der Wohnung hält sich zudem eine 36-jährige Frau auf, die bei der Kneipentour nicht dabeigewesen ist. Sie behauptet, den Peugeot gefahren zu sein. Die beiden Männer behaupten dasselbe. Die eigentliche Fahrerin wird schließlich zur Polizeiinspektion nach Völklingen verbracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wird.

Währenddessen erscheinen die beiden Männer auf der Wache. Weil sie sich aggressiv verhalten und keinen Mundschutz tragen wollen, werden sie aufgefordert, die Dienststelle zu verlassen. Die Männer denken nicht daran und versuchen weiter, die Maßnahmen zu stören. Letztlich müssen sie aus der Dienststelle verbracht werden.

Gegen die beiden Männer wird ein Verfahren wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen die Corona-Verordnung eingeleitet, gegen den 45-jährigen Schläger der Bedienung zudem eines wegen Körperverletzung. Gegen die 46-jährige Fahrerin wird eine Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die 36-jährige Frau muss sich wegen Strafvereitelung verantworten.