Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Montag den Antrag eines Lehrers gegen die aktuelle Priorisierungsliste bei den Corona-Impfungen zurückgewiesen. Der Mann wollte erreichen, dass er genau wie Grundschullehrer in die zweite Prioritätsgruppe aufgenommen wird. Nach der Corona-Impfverordnung haben Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen sowie in Sonder- oder Förderschulen tätig sind, eine hohe Priorität bei der Impfung. Im Saarland wird die Gruppe der Grundschullehrer bereits seit mehreren Wochen durchgeimpft.
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