Saarbrücken: Erstmals ist im Saarland Anklage wegen Corona-Subventionsbetrug erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am gestrigen Donnerstag unter dem Aktenzeichen 39 Js 129/20 einen 35-jährigen Deutschen aus Saarbrücken angeklagt. Gegen den Mann besteht der Verdacht des mehrfachen Subventionsbetrugs, was laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Konkret wird dem Saarbrücker vorgeworfen, im April 2020 bei der Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Arnsberg, der Regierung von Niederbayern in Landshut sowie der Investitionsbank Berlin jeweils Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer oder Soloselbstständige beantragt zu haben.
Jedes Mal fordert der 35-Jährige 9.000 Euro, insgesamt geht es also um eine Summe von 27.000 Euro, die der Mann auch erhalten hat. In jedem der drei Fälle soll er dabei angegeben haben, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich entsprechende unternehmerische Tätigkeiten auszuüben, was aber nicht stimmt. Am Dienstag ist der Mann von Polizeibeamten des Dezernats für Wirtschafts- und Vermögenskriminalität mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken festgenommen worden.
Im Verhör hat der Angeschuldigte die Vorwürfe bereits gestanden. Seit Mittwoch befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Grund für die Haft ist nach Einschätzung des Gerichts Fluchtgefahr, weil der Mann wegen Ausnutzens der größten Krise der Nachkriegszeit eine Freiheitsstrafe zu erwarten hat, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ins Rollen gekommen sind die Ermittlungen durch eine Geldwäscheverdachtsanzeige einer Bank.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.