Saarbrücken: Erstmals ist im Saarland Anklage wegen Corona-Subventionsbetrug erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am gestrigen Donnerstag unter dem Aktenzeichen 39 Js 129/20 einen 35-jährigen Deutschen aus Saarbrücken angeklagt. Gegen den Mann besteht der Verdacht des mehrfachen Subventionsbetrugs, was laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Konkret wird dem Saarbrücker vorgeworfen, im April 2020 bei der Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Arnsberg, der Regierung von Niederbayern in Landshut sowie der Investitionsbank Berlin jeweils Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer oder Soloselbstständige beantragt zu haben.
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