Gersheim: Diese menschliche Dummheit endete für ein Tier tödlich! Gestern lässt ein Mann seinen Hund, einen augenscheinlich gesunden Dogo-Argentino-Rüden, im Ortsteil Walsheim offensichtlich mehrere Stunden lang während der Mittagshitze alleine in seinem schwarzen Wagen. Der Ford Mondeo Kombi steht in der prallen Sonne, nach Angaben von Augenzeugen etwa seit 13 Uhr und ohne ein einziges geöffnetes Fenster. Was diese Augenzeugen nicht ahnen ist, dass der Hund im Wagen ist und um sein Leben kämpft. Erst gegen 15 Uhr wird ein Passant auf die Situation aufmerksam, weil im Inneren des Kombis ein heftiges Hecheln zu hören ist. Der Passant wählt sofort den Notruf und wird von der Polizei nach seinen Angaben aufgefordert, zu warten und nichts zu unternehmen, bis die Beamten eintreffen. Das dauert nach Angaben des Passanten weitere 45 Minuten. In der Zwischenzeit reagiert der Hund schon nicht mehr auf Ansprache oder Klopfen an der Scheibe und atmet sehr schwer. Auch die Polizei ist sich nach Angaben des Passanten zunächst nicht sicher, was zu tun ist, und es vergeht weitere Zeit, bis die Beamten die Scheibe einschlagen. Da ist es schon 16.15 Uhr. Der Hund hat, als die Scheibe endlich eingeschlagen wird, schon ganz aufgehört zu Atmen. Er verstirbt noch an Ort und Stelle, trotz eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen. Der Besitzer soll erst gegen 18 Uhr zum ersten Mal aufgetaucht sein. die Polizei bestätigt den Vorfall und hat die Ermittlungen aufgenommen. Rechtlich stellt das Einschlagen einer fremden Autoscheibe eine Sachbeschädigung dar und kann geahndet werden. Allerdings erlaubt der Paragraph 34 des Strafgesetzbuches das Einschlagen, wenn es das einzige Mittel darstellt, eine nicht abwendbare Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden. Dazu gehören auch Tiere in Lebensgefahr.
Hinweise für Leserreporter: Immer erst Hilfe leisten! Wenn keine Einsatzkräfte vor Ort sind, wählt den Notruf, sichert Unglücksstellen nach Möglichkeit ab und warnt andere. Startet falls notwendig und möglich eigene Lösch- oder Rettungsversuche. Bringt euch selbst und andere nicht in Gefahr. Behindert weder Rettungskräfte noch den Verkehr. Haltet euch an alle Gesetze, Vorschriften und Anweisungen von Einsatzkräften.