Jetzt amtlich: Lockdown-Lockerungen im Saarland direkt nach Ostern beschlossen!

Saarbrücken: Tobias Hans (CDU) hält Wort: Das Saarland-Modell startet direkt nach Ostern ab dem 6. April! Der Ministerrat hat dazu am gestrigen Donnerstagabend eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Wichtiges Element im Saarland-Modell: Ein Drei-Stufen-Plan, der abhängig vom Infektionsgeschehen und der Situation der Krankenhausversorgung auch eine Notbremse beinhaltet. Wie bereits bekannt gegeben, sind private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal zehn Personen aus beliebigen Haushalten erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Bei Veranstaltungen sind Kontaktnachverfolgung und vorherige Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde zusätzlich Pflicht.

In der Außengastronomie gilt Kontaktnachverfolgung und vorherige Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen brauchen bis zu fünf Personen aus bis zu drei Haushalten keinen Test. Darüber hinausgehend sind maximal zehn Personen pro Tisch aus beliebigen Haushalten erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Kontaktsport im Außenbereich wie etwa Fußball und kontaktfreier Sport im Innenbereich wie etwa Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio sind mit negativem Test erlaubt.  Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos können mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test öffnen.

Anerkannt werden die gängigen Tests aus den Testzentren, sie dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ kann man auch vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest machen. Möglicherwiese wird dabei auch ein Zertifikat ausgestellt, mit dem man auch für den Rest des Tages die Lockerungen nutzen kann. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres brauchen keinen Test. Und das ist der Drei-Stufen-Plan:

  • Stufe 1 (grün): Sie setzt ein stabiles Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz unter 100 voraus. Dann treten die versprochenen Lockerungen wie Restaurantbesuche und Kinoöffnungen in Kraft.

  • Stufe 2 (gelb): Sie gilt bei einem gesteigerten Infektionsgeschehen ab einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. In diesem Fall wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet, also den Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen. Ausnahmen wird es lediglich für die Grundversorgung geben, also Lebensmitteleinkauf, Bankbesuche oder medizinische Behandlungen.

  • Stufe 3 (rot): Sie gilt bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens. Dann werden alle Öffnungsschritte zurückgenommen und es gibt einen konsequenten Lockdown.