Saarbrücken: Jetzt ist es endgültig beschlossen: Im Saarland bleiben dieses Jahr an Heiligabend zu und auch in allen kommenden Jahren, an denen Heiligabend auf einen Sonntag fällt. Bisher durften laut einem saarländischen Gesetz die Geschäfte in diesem Fall bis 14 Uhr öffnen. Die uralte Regelung wurde aus einem Bundesgesetz von 1956 übernommen und stammte noch aus der Zeit, als nicht jeder einen Kühl- oder Gefrierschrank zuhause hatte, es keine Lebensmittel an der Tankstelle gab und die Menschen so möglicherweise drei Tage lang nicht an frische Lebensmittel gekommen wären. Weil das heute alles nicht mehr der Fall ist, hat der Landtag zugunsten der Mitarbeiter im Einzelhandel nun die Abschaffung des Gesetzes beschlossen.