Jugendlicher in Rheinland-Pfalz stirbt bei Feuerwerks-Unfall

Koblenz: Tragisches Unglück am heutigen Silvesterabend bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz. Das zuständige Polizeipräsidium Koblenz berichtet von einem Todesfall im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu dem Unglück kommt es den Behördenangaben zufolge gegen 20.55 Uhr im Koblenzer Stadtteil Rübenach. In dem 5.000-Einwohner-Ort hantiert ein 18 Jahre alter Jugendlicher am Abend mit Feuerwerkskörpern. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen will er gerade einen Böller zünden, als das Teil nah an seinem Körper zur Explosion kommt.

Der 18-Jährige wird sehr schwer verletzt, bleibt leblos liegen. Augenzeugen des Vorfalls versuchen noch, den Mann mit Reanimationsmaßnahmen zurück ins Leben zu holen. Dennoch verstirbt der junge Mann an den Folgen der Explosion. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Koblenz dauern an. Die Beamten bitten um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Angaben zu den näheren Umständen des Vorfalls gemacht werden können.

Daher muss erst einmal unklar bleiben, ob es sich um einen Feuerwerkskörper mit Zulassung, einen illegalen sogenannten Polen-Böller oder sogar um selbstgebasteltes Feuerwerk gehandelt hat. Möglich ist auch, dass es bei einem zertifizierten Böller zu einer falschen Handhabung gekommen ist. Jedenfalls weist das Polizeipräsidium Koblenz im Zusammenhang mit dem Vorfall nochmals eindringlich darauf hin, im Umgang mit Feuerwerkskörpern äußerst vorsichtig zu sein. Erlaubt ist das Böllern in Deutschland am heutigen Silvestertag sowie am morgigen Neujahrstag jeweils den ganzen Tag über.

Vereinzelt kann es Verbotszonen für das Zünden von Feuerwerk geben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur sogenanntes Kleinst-Feuerwerk wie Springteufel oder Wunderkerzen abbrennen, zu erkennen an der Kennzeichnung „F1“. Der Erwerb und das Abbrennen von „richtigem“ Feuerwerk der Kategorie „F2“ ist in Deutschland ausschließlich Personen ab 18 Jahren erlaubt.