Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag weitere Änderungen der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen treten am kommenden Montag in Kraft und gelten vorläufig bis Ende Mai. Ab Montag dürfen neben der Gastronomie und Hotellerie weitere Einrichtungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu zählen Kinos, Sportstätten und Fitnessstudios sowie der Betrieb von Tanzschulen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationsreinrichtungen und Krankenhäuser werden wieder in Richtung eines Regelbetriebs geführt. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Reisebusreisen können ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen wieder stattfinden.
Kinos, Fitnessstudios, Reisen, Veranstaltungen: Am Montag massive Erleichterungen
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