Kinos, Fitnessstudios, Reisen, Veranstaltungen: Am Montag massive Erleichterungen

Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag weitere Änderungen der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen treten am kommenden Montag in Kraft und gelten vorläufig bis Ende Mai. Ab Montag dürfen neben der Gastronomie und Hotellerie weitere Einrichtungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu zählen Kinos, Sportstätten und Fitnessstudios sowie der Betrieb von Tanzschulen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationsreinrichtungen und Krankenhäuser werden wieder in Richtung eines Regelbetriebs geführt. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Reisebusreisen können ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen wieder stattfinden.

Steigt jedoch die Anzahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder im Regionalverband innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 50 pro 100.000 Einwohner kann die Landesregierung gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Landkreis zukünftig wieder Einschränkungen einführen. Außerdem wird die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende geändert. Ab Montag müssen Personen aus einem Schengen-Staat und den sogenannten assoziierten Mitgliedern des Schengen-Raums wie Norwegen, Island und der Schweiz nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne.

Außerdem können Geschäfte wieder mehr Kunden zulassen: Ein Kunde pro 15 Quadratmeter, statt wie bisher 20, ist erlaubt. Bei weiterhin stabilen Infektionszahlen ist eine weitere Herabsetzung auf 10 Quadratmeter vorgesehen. Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir sind auf einem guten Weg, das bestätigen uns die weiterhin niedrigen Zahlen der gemeldeten Infizierten. Wir haben die Pandemie in unserem Land in einem Maße unter Kontrolle gebracht, wie wir es vor zwei Monaten kaum zu hoffen wagten.

Für mich war immer klar, wir greifen nur solange und soweit in die Grundrechte der Saarländerinnen und Saarländer ein, wie es absolut notwendig ist und dass Lockerungen erfolgen können, sobald es die Infektionslage zulässt. Dies gibt uns jetzt die Möglichkeit weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen und weitere Perspektiven zu ermöglichen. Ab Montag werden wir deshalb einen weiteren Schritt auf unserem Weg in eine neue Normalität gehen.“