Berlin/Neunkirchen: Mitte Februar hatte einer der größten Fitnessstudio-Betreiber in Deutschland, die RSG Group aus Berlin, trotz Betriebsverbots durch die Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer mehrere seiner Standorte wieder für das Training geöffnet. Der Cloud dabei: Unter dem Programmnamen McFit Outdoor fand das Training zwar von Zelten überdacht, aber im Freien statt. Einer der Standorte, an denen das Konzept auf dem firmeneigenen Parkplatz umgesetzt wurde: die Karl-Schneider-Straße in Neunkirchen.
McFit schrieb damals: „Die Auswahl erfolgt nicht wahllos, sondern mit Bedacht. Nur an diesen Orten ist es uns derzeit möglich, unsere Parkplätze umzufunktionieren.“ Von sechs Uhr an bis 21.45 Uhr sollte im Freien trainiert werden (wir berichteten). Im Saarland war aber schnell Schluss damit: „Leider wurde aufgrund einer Anordnung des Ordnungsamtes unser Outdoor Gym vorerst wieder geschlossen. Wir bleiben dran für euch“, hieß es in Neunkirchen schon wenige Stunden nach Betriebsbeginn.
Und das, obwohl McFit Rechtsexperten die jeweiligen Verordnungen in den Bundesländern überprüfen lassen hatte, um sicherzustellen, dass die Rechtslage den Outdoor-Betrieb zuließ. Zudem hatte ein Professor aus Berlin ein eigenes Hygienekonzept für McFit ausgearbeitet und glaubte: Eine Ansteckung mit Corona ist dadurch ausgeschlossen. Das glauben McFit und der beauftragte Hygiene-Experte Dr. Klaus-Dieter Zastrow auch jetzt noch.
Deshalb hat das Unternehmen in mehreren Bundesländern rechtliche Schritte eingeleitet, um den Betrieb wieder aufnehmen zu können. Auch beim Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Mittwoch ein Eilrechtsschutzantrag von McFit eingegangen, mit dem das Unternehmen sich gegen eine polizeiliche Verfügung des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Neunkirchen wendet, mit der ihr der Betrieb eines Outdoor-Trainings-Angebotes untersagt wird. Die Kreisstadt wiederum beruft sich auf die Corona-Verordnung des Saarlandes.