Ottweiler: Die Polizei hat weitere Details zur Bluttat in Ottweiler am heutigen Freitagnachmittag (wir berichteten) bekanntgegeben. Nach Angaben von Behördensprecher Falk Hasenberg hat sich die Tat in einem Zweifamilienhaus in der Schiffweilerstraße ereignet.
Dort lebt zur Tatzeit im Erdgeschoss ein 51 Jahre alter Mann zusammen mit einer 59 Jahre alten Frau. Die beiden wollten sich bis Ende des Jahres nach einer neuen Wohnung umsehen. Unbestätigten Informationen zufolge ist ihnen vom Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Das kann die Polizei derzeit nicht bestätigen. Jedenfalls stößt das Pärchen bei der Suche nach einer neuen Bleibe irgendwann auf ein älteres Ehepaar:
Die 78 Jahre alte Frau und ihr 79 Jahre alter Ehemann haben eine Wohnung zu vermieten. Man unterhält sich mehrfach im Vorfeld, das Pärchen aus der Schiffweilerstraße steht bei den Senioren in der näheren Auswahl als neue Mieter. Heute Nachmittag gegen 16 Uhr jedoch kommen die betagten Herrschaften zu dem Paar nach Hause, um mitzuteilen, dass sie sich gegen die beiden als Mieter entschieden haben.
Daraufhin kommt es zu einem Streit. In dessen Verlauf greift sich der 51 Jahre alte Täter eine Pistole und schießt auf die 78-jährige Seniorin. Sie erliegt kurze Zeit später ihren schweren Schussverletzungen. Auch der 79-jährige Senior wird angeschossen und schwer verletzt. Er kann allerdings im späteren Verlauf von Notfallsanitäterin gerettet werden und wird derzeit im Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg behandelt. Während der Tat verlegt sich das Geschehen auch nach draußen ins Freie: Offenbar macht der Schütze regelrecht Jagd auf seine Opfer.
Nachdem er die Schüsse abgefeuert hat, geht er wieder ins Haus und richtet sich dort selbst mit der Waffe. Als die Polizei eintrifft, kann sie den 51-Jährigen nur noch tot vorfinden. Seine 59-jährige Partnerin ist während des Vorfalls mit anwesend, bleibt aber unverletzt. Sie wird nun psychologisch betreut. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat laufen auf Hochtouren. Unter anderem muss geklärt werden, ob der Mann die scharfe Waffe legal besessen hat.