Saarbrücken: Ein im Saarland lebender Bürger hat beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erhoben. Außerdem will der Kläger den Erlass einer einstweiligen Anordnung durchsetzen. Der Bürger will damit erreichen, dass Teile der saarländischen Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufgehoben werden.
Der Beschwerdeführer richtet sich konkret gegen die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie es derzeit unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht ist. Außerdem wehrt sich der Kläger gegen die Kontaktnachverfolgung, die derzeit etwa beim Besuch von Gaststätten oder Friseursalons vorgeschrieben ist. Der Saarländer sieht durch die Corona-Maßnahmen seine Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung sowie sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Der Verfassungsgerichtshof will nun so bald wie möglich zumindest über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden, möglicherweise auch schon über die Verfassungsbeschwerde selbst. Voraussichtlich noch Ende des Monats soll dabei eine Entscheidung fallen. Vor dem Oberverwaltungsgericht war der Saarländer mit seinem Eilantrag im Mai gescheitert. Der Zweite Senat hatte damals argumentiert, dass das Tragen einer Maske grundsätzlich als begleitende Maßnahme geeignet und notwendig sei, zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen.
Die Maskenpflicht führe auch nicht zu einer unangemessenen Belastung des Antragstellers. Der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit sei vergleichsweise gering, weil die Regelung befristet sei, sie sich nicht auf den privaten Bereich erstrecke und für den Träger nur in wenigen, kurzzeitigen Alltagssituationen Unannehmlichkeiten mit sich bringe. Ob sich die Verfassungsrichter dem anschließen, bleibt abzuwarten.