Saarbrücken: Müssen bald fast alle, auch Privatleute, den vollen Namen und ihre Anschrift bei Facebook veröffentlichen? Dieser Auffassung ist Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland. Bei Zuwiderhandlung können Strafen von bis zu 55 Euro bis zu 50.000 Euro verhängt werden. „Eine pseudonymisierte Nutzung von sozialen Netzwerken ist in engen Grenzen rechtlich möglich“, sagt Conradt. Allerdings nur „so lange man keine Inhalte, die meinungsbildenden Charakter haben, selbst öffentlich verbreitet.“ Damit sind selbst verfasste Beiträge und Kommentare gemeint. Unproblematisch seien dagegen das reine lesen oder liken. Anlass für Conradts Äußerungen ist ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Klausel auf Facebook für unzulässig erklärt hat, wonach Nutzer sich verpflichten müssen, auf Facebook ihre echten Namen und Daten zu verwenden.
Die Landesmedienanstalt Saarland weist dagegen auf die bestehenden gesetzlichen Impressumspflichten hin: „Wer Medien im Netz anbietet, muss sich als Anbieter zu erkennen geben. Die Anbieterkennzeichnung oder Impressumspflicht stärkt die Transparenz im Internet und ist Ausdruck der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, stellt Direktor Uwe Conradt fest.
Und weiter: „Es gibt kein generelles Recht auf Anonymität im Netz. So wie jede Zeitung und jeder Rundfunkveranstalter der Impressumspflicht nachkommen muss, gilt dies auch für alle gewerblichen und redaktionell gestalteten Telemedien und damit für Webseiten, Fanpages, viele Profile und Webchannels. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, so Conradt.
Die Landesmedienanstalt Saarland kontrolliert stichprobenartig, ob saarländische Anbieter ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen und stellt häufig Verletzungen dieser Pflicht fest. Und oft fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.