Saarbrücken: Müssen bald fast alle, auch Privatleute, den vollen Namen und ihre Anschrift bei Facebook veröffentlichen? Dieser Auffassung ist Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland. Bei Zuwiderhandlung können Strafen von bis zu 55 Euro bis zu 50.000 Euro verhängt werden. „Eine pseudonymisierte Nutzung von sozialen Netzwerken ist in engen Grenzen rechtlich möglich“, sagt Conradt. Allerdings nur „so lange man keine Inhalte, die meinungsbildenden Charakter haben, selbst öffentlich verbreitet.“ Damit sind selbst verfasste Beiträge und Kommentare gemeint. Unproblematisch seien dagegen das reine lesen oder liken. Anlass für Conradts Äußerungen ist ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Klausel auf Facebook für unzulässig erklärt hat, wonach Nutzer sich verpflichten müssen, auf Facebook ihre echten Namen und Daten zu verwenden.
Muss bald jeder Name und Adresse auf Facebook veröffentlichen?
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