Nach gewaltsamem Tod seiner Freundin: Unterbringungsbefehl gegen Schmelzer

Schmelz/Saarbrücken: Um 18.56 Uhr am heutigen Sonntagabend hält ein Gefangenentransporter vor dem Bereitschaftsgericht in Saarbrücken. Zwei uniformierte Beamte führen einen Mann aus der eingebauten Gitterzelle, der einen weißen Schutzanzug trägt. Seine Kleidung haben Ermittler sichergestellt, weil sie darauf Spuren eines grausigen Verbrechens vermuten.

Der Mann ist ein 43-Jähriger aus Schmelz, der beschuldigt wird, seine Lebensgefährtin brutal umgebracht zu haben! Rückblick: Am Morgen gegen 5.20 Uhr hatte die Mutter des Mannes, die mit ihm unter einem Dach lebt, die Polizei gerufen. Sie hatte die Freundin des Schmelzers leblos im Haus aufgefunden.

Den ersteintreffenden Polizei- und Rettungskräften war schnell klar, dass die Frau umgebracht wurde. Der Verdacht fiel auf den 43-jährigen Freund, der daraufhin festgenommen wurde und den ganzen Tag über bei der Polizei verbrachte. Nachdem ihn die Beamten am Abend ins Gerichtsgebäude geführt haben, sitzt der Schmelzer bis 20.40 Uhr beim Richter. Der hört sich die Ermittlungsergebnisse der Polizei und die Angaben des Verteidigers an.

Ob der Beschuldigte sich selbst zu den Vorwürfen äußert, ist nicht bekannt. Am Ende des Termins sieht der Richter einen dringenden Tatverdacht wegen Totschlags gegen den Mann und erlässt einen Unterbringungsbefehl gegen den 43-Jährigen. Das bedeutet: Der Mann kommt nicht in Untersuchungshaft, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus zwangsweise untergebracht. Das ist immer dann der Fall, wenn jemand schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist.

Außerdem wäre beim Freilassen des Mannes die öffentliche Sicherheit gefährdet, weil von der Person möglicherweise erhebliche weitere Straftaten zu erwarten wären. Kriminalbeamte fahren den Mann nach dem Gerichtstermin in einem Zivilfahrzeug in die Forensik nach Merzig. Dort wartet der Schmelzer nun auf seinen Prozess.