Nach SmartLynx-Ärger – Passagiere bleiben auf Kosten sitzen

Saarbrücken: Passagiere des SmartLynx-Fluges 6Y 334 von Heraklion nach Saarbrücken erlebten am 10. Oktober 2023 erhebliche Unannehmlichkeiten, als ihr Flug unerwartet nach Köln umgeleitet wurde. Dass der Flieger nicht auf dem Saarbrücker Flughafen landen konnte, einem Umstand den alleine die Airline zu verantworten hatte, führte zu einer Vielzahl von Beschwerden und Reklamationen, da 177 Passagiere sich über mangelnde Information und zusätzliche Kosten für die Heimreise beschwerten.

Eine betroffene Passagierin, wandte sich aufgrund der Vorfälle an den Flughafen Saarbrücken. Nach einer ersten Kommunikation mit der Flughafenverwaltung, die auf die Fluggesellschaft als Vertragspartner verwies, kontaktierte sie SmartLynx, um Erstattung der entstandenen Zusatzkosten zu beantragen. Die Airline bestätigte den Eingang der Anfrage und entschuldigte sich, versprach eine schnelle Bearbeitung, doch weitere Kommunikation blieb aus.

Auf Rückfrage von Breaking News Saarland betont Jochen Wagner, Sprecher des Flughafens Saarbrücken, dass der Flughafen seine freiwillige Rolle als Vermittler erfüllte und die Daten der betroffenen Passagiere mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung an die Fluggesellschaft weitergeleitet hat. Wagner erklärte weiter, dass sich der Flughafen aufgrund der Vorgaben der EU-Flugastrechteverordnung nicht direkt involvieren und daher nur begrenzte Unterstützung bieten kann, jedoch umfangreiche Informationen zu Passagierrechten auf seiner Webseite bereitstellt.

Die Reise, die ursprünglich am 6. September 2023 gebucht wurde, endete für viele mit Frustration und finanziellen Einbußen. Die Passagiere mussten unerwartete Kosten von etwa 200 Euro tragen und haben trotz mehrfacher Versuche und der Unterstützung des Flughafens bisher keine Kompensation von SmartLynx erhalten.

Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter arbeiten laut Flughafensprecher Wagner an Verbesserungen, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Die Passagiere jedoch warten weiterhin auf eine Lösung und die Erstattung ihrer Auslagen. Immerhin: Der Saarbrücker Flughafen bot der Passagierin an, für den nächsten Flug die exklusive Airport-Lounge nutzen zu dürfen.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland