Nonnweiler: Am Samstagvormittag gegen 9.45 Uhr ist ein Gespann bestehend aus einem Auto und einem Wohnanhänger auf der A 1 aus Richtung Trier kommend in Richtung Saarbrücken unterwegs. Kurz, nachdem die Fahrzeuge die Grenze ins Saarland überquert haben, löst sich zwischen der Anschlussstelle Nonnweiler-Bierfeld und dem Autobahndreieck Nonnweiler eine Plane, die an dem Wohnanhänger befestigt ist. Mehrere Fahrzeuge werden von der Plane getroffen und dadurch beschädigt. Der Fahrer des Gespanns bemerkt das offensichtlich, setzt seine Fahrt aber unbeirrt fort. Er wechselt auf die A 62 in Fahrtrichtung Landstuhl und flüchtet. Der Grund für die Flucht dürfte sein, dass der Wohnanhänger gar nicht zugelassen ist.
Ein Zeuge folgt dem Gespann, das zunächst auf den Rastplatz in Sötern fährt und dort anhält. Irre: Der Fahrer des Gespanns hängt den nicht zugelassenen Wohnanhänger auf dem Rastplatz ab und lässt ihn dort zurück. Anschließend setzt der Fahrer mit seinem Auto seine Flucht über die A 62 in Fahrtrichtung Rheinland-Pfalz fort. Der Zeuge folgt dem Wagen weiter, informiert die Polizei über Handy und teilt ständig die aktuelle Position des Flüchtigen mit.
So kann der Fahrer auf der A 62 etwa einen Kilometer vor der Anschlussstelle Glan-Münchweiler von einem Kommando der Polizei Nordsaarland gestellt werden. Dort wird nicht nur festgestellt, dass der Wohnanhänger nicht zugelassen ist:
Der Fahrer hat auch nur einen Auto-Führerschein und nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, um ein entsprechendes Wohnanhängergespann zu fahren. Den Mann erwarten nun mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Führerschein wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken von den Beamten beschlagnahmt, den Wagen des Mannes muss danach jemand anders abholen.