Nächste Woche öffnet die Gastronomie wieder: Restaurantbesuch wird zum Spießrutenlauf

Saarbrücken: Ab nächsten Montag ist es so weit, die Gastronomie im Saarland darf wieder Gäste in Lokalen, Restaurants, Bars und Kneipen bedienen und dort Essen und Trinken servieren. Weil beim Verzehr von Speisen und Getränken logischerweise kein Mundschutz getragen werden kann, muss es entsprechend strikte Regeln geben. Die sind jetzt von mehreren Ministerien in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten erarbeitet und am heutigen Montag vorgestellt worden. So viel vorweg: Es wird nicht ganz einfach. Folgende Regeln werden in der Gastronomie gelten:Maskenpflicht:
Gäste müssen Mundschutz tragen, wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen. Wenn Beschäftigte den Mindestabstand unterschreiten, weil sie etwa Speisen oder Getränke an den Tisch bringen, müssen auch sie Mundschutz tragen. Bei der Zubereitung von Speisen und Getränken gilt ebenfalls Mundschutzpflicht.

Kontaktbeschränkung:
Es gelten wie überall sonst auch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das heißt, man darf nur alleine, mit Personen des eigenen Haushalts, bestimmten direkten Verwandten und höchstens einem weiteren Haushalt Essen gehen.

Mindestabstand:
Es muss ein Mindestabstand von anderthalb Metern zu den benachbarten Plätzen, an denen also keine Gäste aus der eigenen Gruppe sitzen, eingehalten werden. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich. Das gilt auch für den Eingangsbereich und in den Sanitärräumen.

Sitzplatzpflicht:
Es gibt eine Sitzplatzpflicht. Stehplätze sind nicht erlaubt, außerdem gilt ein Thekenverbot für Gäste.

Bedienpflicht:
Es ist nur Bedienung am Tisch erlaubt, Buffets sind verboten. Ausnahmen gibt es nur für Essen to go, etwa an Kiosken, in Kantinen oder Selbstbedienungsrestaurants.

Wait to be seated:
Wie beispielsweise in den USA schon immer üblich, sucht man sich in Gaststätten nicht mehr selbst einen Tisch aus, sondern bekommt von der Bedienung einen Platz zugewiesen.

Datenübermittlung:
Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung muss je ein Vertreter pro Haushalt Name, Telefonnummer und Wohnort angeben. Ob das auch die genaue Straße und Hausnummer beinhaltet, ist unklar. Wie lange die Daten gespeichert werden, ist nicht bekannt.

Lüften:
Es könnte etwas zugig in den Gaststätten werden, denn es muss nun regelmäßig gelüftet werden.

Desinfektion:
Händedesinfektionsmittel muss im Eingangsbereich frei zugänglich zur Verfügung stehen, außerdem auch in den Sanitäranlagen.