Neue Corona-Verordnung: Das gilt ab morgen, an Heiligabend und am Jahreswechsel im Saarland

Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung passt die Corona-Verordnung abermals an. Die Änderungen treten am morgigen Freitag in Kraft. Ab sofort zählen Sozialkaufhäuser zu den Geschäften der Grundversorgung und dürfen ohne 2G-Nachweis besucht werden. Außerdem gibt es eine Ausnahme der 2G-Plus-Regelung bei Übernachtungsgästen: Auch ungeimpfte Zug- oder Fluggäste dürfen nun in Notlagen, etwa bei einer nachgewiesenermaßen ausgefallenen Verbindung, in einem Hotel übernachten.

Allerdings müssen sie dann einen negativen Test vorlegen. Für Heiligabend, Silvester und Neujahr werden die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden ermächtigt, den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.

Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Personen sind an Silvester und Neujahr komplett untersagt. Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden, vorher galt hier die 2G-Regelung. Zudem wird bei Hundeschulen nun zwischen dem Trainingsbetrieb in Innenräumen unter Einhaltung von 2G-Regeln und Training im Freien unter 3G-Regeln unterschieden.

Schüler erhalten zum Schulbeginn im Januar eine neue Sonderbescheinigung, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen. In der Ferienzeit müssen minderjährige Schüler einen aktuellen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen, um von den 2G- und 2G-Plus-Regeln ausgenommen zu werden. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erklärt:

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Kontaktnachverfolgung waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken.“