Neue Regeln: 14 Tage Quarantäne für alle, die aus dem Ausland ins Saarland reisen

Saarbrücken: Jeder, der ab Karfreitag aus dem Ausland ins Saarland einreist, muss sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Das hat der saarländische Ministerrat am heutigen Mittwoch beschlossen. Diese Quarantäne kann man zuhause in den eigenen vier Wänden oder in einer ähnlichen geeigneten Unterkunft ableisten, zum Beispiel als Bewohner eines Asylantenheims, als Gefangener in einer Justizvollzugsanstalt oder als Patient in einem Krankenhaus. In dieser Quarantänezeit sind Besuche von Personen, die nicht mit dem Betroffenen im gleichen Haushalt leben, strengstens verboten. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, etwa für Pflegedienste zur Versorgung der Betroffenen. Außerdem müssen bestimmte Personengruppen nicht in Quarantäne, selbst wenn sie aus dem Ausland kommen. Das betrifft unter anderem Pendler, Menschen auf der Durchreise, medizinisches Personal, Lkw-Fahrer oder Erntehelfer.

Bislang musste sich nur in Quarantäne begeben, wer aus einem Risikogebiet einreiste. Jetzt gilt die Regelung für alle, egal aus welchem Land sie einreisen. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erklärt: „Jeder, der aus dem Ausland einreist, stellt zunächst eine potentielle Gefahr für die Weiterverbreitung des Coronavirus dar.

Es ist daher zum Schutz der saarländischen Bevölkerung unbedingt erforderlich, neben den bereits bestehenden Schutzmaßnamen, klare Regelungen für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland zu treffen. Natürlich müssen insbesondere auch soziale Aspekte in der Verordnung berücksichtigt werden.

Einreisen aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder des Besuches eines Lebenspartners sind weiterhin ohne Quarantäne erlaubt, sofern die Personen keine Krankheitssymptome aufweisen. Dies gilt auch für notwendige medizinische Behandlungen und zur Versorgung schutzbedürftiger Personen.“ Die neuen Regeln gelten mindestens bis 20. April.