Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung ändert die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag beschlossen. Durch die Änderung sind nun im Saarland alle Dienstleistungen am Menschen verboten, die nicht medizinisch oder pflegerisch notwendig sind. Bislang gab es hier eine Gesetzeslücke: Dienstleister wie beispielsweise Friseure, Barbiere, Masseure oder Nageldesigner durften ihre Läden zwar nicht öffnen, aber bei ihren Kunden Hausbesuche machen. Dort konnten sie weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Denn das Haus durfte der Friseur ja verlassen, um einer Arbeit nachzugehen. Und die Regelung, zwei Meter Abstand zu halten und sich nicht mit mehr als einer haushaltsfremden Person zu treffen, gilt nur in der Öffentlichkeit, nicht in Privatwohnungen.
Durch einen neuen Passus in der Corona-Verordnung gibt es jetzt ein generelles Verbot für Friseur- und Kosmetikdienstleistungen. Auch Hausbesuche werden untersagt. Die Regelung tritt ab übermorgen, also Gründonnerstag, in Kraft und gilt mindestens bis zum vorläufigen Außerkrafttreten der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 20. April.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erklärt: „Die Anpassung der Verordnung war notwendig, um Friseure, Kosmetiker, andere Dienstleister und ihre Kunden bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Der direkte Körperkontakt, der beispielsweise beim Haareschneiden unvermeidbar ist, kann nicht mit den Schutzmaßnahmen vereinbart werden, die wir alle aktuell einhalten müssen.
Das Infektionsrisiko ist einfach zu groß – auch bei einem Hausbesuch.“ Mit der Neuregelung orientiert sich das Saarland an den Regelungen anderer Bundesländer, wo vielerorts schon ein Verbot für solche Tätigkeiten besteht. Dienstleistungen außerhalb eines Ladenlokals, bei denen nicht direkt am Kunden gearbeitet wird, bleiben weiterhin erlaubt. Das betrifft alles von der Müllabfuhr bis zum Schornsteinfeger.