Saarbrücken: Jetzt ist es offiziell! Nach Ostern steigt das Saarland aus dem Lockdown aus, wird als komplettes Bundesland zur Modellregion. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) haben am heutigen Donnerstagmorgen „das Saarland-Modell“ vorgestellt. Die wichtigsten Neuerungen, die ab 6. April gelten:
- Private Zusammenkünfte: Maximal zehn Personen sollen sich im Freien wieder treffen können. Dabei soll es keine Rolle spielen, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Voraussetzung: Alle haben einen negativen Corona-Test. Ohne Test und im Innenbereich gelten die bisherigen Regeln fort.
- Veranstaltungen: Kleinveranstaltungen werden wieder möglich sein. Auch hier nur im Außenbereich, mit maximal zehn Teilnehmern und negative Tests bei allen Gästen. Gottesdienste oder Demonstrationen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Gastronomie: Im Außenbereich wird die Gastronomie wieder erlaubt. Wie schon vor dem Lockdown wird es eine Kontaktnachverfolgung geben. Diese soll so schnell wie möglich digital kommen, kann aber vorerst auch in Papierform erledigt werden. Vor dem Gastro-Besuch muss ein Termin gebucht werden. Wichtig: Solange die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, ist dazu kein Test nötig. Mit negativem Test dürfen sich bis zu zehn Personen pro Tisch treffen.
- Sport: Kontaktsport im Außenbereich, wie zum Beispiel Fußball, werden wieder erlaubt. Kontaktfreier Sport wird auch drinnen erlaubt, etwa Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio. Alle Teilnehmer brauchen einen negativen Test.
- Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern: Auch hier wird unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte wie Mindestabstand wieder geöffnet. Es gibt eine Kontaktnachverfolgung und alle benötigen einen negativen Test.
So wird die Testung geregelt:
- Ein Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Damit niemand benachteiligt wird, kann man nach Angaben von Tobias Hans auch öfter als einmal pro Woche die von der Regierung bezahlten Testangebote, etwa in den Testzentren, wahrnehmen.
- Der Test muss die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Das ist nicht nur in den Testzentren der Fall, sondern zum Beispiel auch beiden Selbsttests, die es etwa bei Aldi zu kaufen gibt.
- Das Testergebnis muss von der durchführenden Stelle, etwa dem Testzentrum, der Schule, der Apotheke oder dem Betrieb, bescheinigt sein. Bei Selbsttests muss der Test unter Aufsicht vor Ort im Restaurant oder im Kino durchgeführt werden. Dadurch gilt ein Selbsttest nicht für den ganzen Tag, sondern nur zum Betreten der jeweiligen Einrichtung. Wie Selbsttests beim Treffen von Gruppen bis zu zehn Personen im Freien zu handhaben sind, ist noch unklar.
- Kinder unter sechs Jahren müssen nicht getestet werden.