Saarbrücken: In diesem Prozess gibt es nur Verlierer! Vor dem Landgericht Saarbrücken steht in dieser Woche ein 61 Jahre alter Saarbrücker. Der Vorwurf gegen den Erzieher aus einem Saarbrücker Kinderheim: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 76 Fällen, wobei es in 73 Fällen um schweren Missbrauch geht. Das Mädchen lebt während der Taten in einer Wohngruppe der Einrichtung, ist zum Zeitpunkt der Taten in den Jahren 2008 bis 2011 zwischen 11 und 13 Jahren alt.
Es muss mehrfach sexuelle Handlungen mit dem Betreuer unter anderem im Badezimmer und im Erzieherschlafzimmer über sich ergehen lassen. Doch statt zur Polizei zu gehen, fasst das Opfer eines Tages einen Plan und wird selbst kriminell: Das Mädchen verlangt Schweigegeld von seinem Peiniger! Der Erzieher zahlt mehrfach hohe Summen an seine Erpresserin, fast 15.000 Euro sollen es gewesen sein.
Bis dem Mann im Jahr 2019 der Druck zu hoch wird. Sein Verteidiger Dirk Gerlach: „Mein Mandant ist zur Staatsanwaltschaft gegangen und hat sich selbst angezeigt.“ Mit drastischen Folgen sowohl für den nicht vorbestraften Mann als auch für sein Opfer: Gegen die mittlerweile erwachsene Frau wird ein Strafverfahren wegen der Erpressungen eröffnet.
Und der 61-Jährige verliert nach fast 30 Jahren seine Anstellung in dem Kinderheim, landet schließlich vor Gericht. Dort erreicht sein Verteidiger eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und der Nabenklageanwältin des Opfers: Bei einer geständigen Einlassung, die dem Mädchen eine weitere Aussage erspart, sagt die Jugendschutzkammer dem Angeklagten eine Strafe zu, die höchstens drei Jahre, aber auch mindestens 2 Jahre und 8 Monate beträgt. Damit wäre eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen und der Mann käme hinter Gitter.
Zu berücksichtigen sei, so die Richter, dass der Mann bereits erhebliche Geldsummen an sein Opfer gezahlt hat und die Taten mehr als zehn Jahre zurückliegen. Aber auch, dass es sich bei dem Mädchen als Heimkind um ein besonders verletzliches Opfer gehandelt hat. Alle Seiten stimmen dem Deal zu, der 61-Jährige gesteht über seinen Verteidiger die Taten. Dafür wird er zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.