Saarbrücken: Im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation „Brennpunkt“ führt die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag umfangreiche Kontrollmaßnahmen im Umfeld des Kaiserviertels in der Landeshauptstadt durch. In der Vergangenheit hat es gerade nachts vermehrt Straftaten und Störungen der öffentlichen Sicherheit dort gegeben, die auch zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung geführt haben. Ministerpräsident Tobias Hans und Innenminister Klaus Bouillon machen sich in der Nacht ein Bild der Maßnahmen. Hans erklärt: „Es ist wichtig, dass sich alle Saarländerinnen und Saarländer in unserem Land wohlfühlen. Sicherheit ist ein zentraler Standortfaktor, gut für die Menschen, gut für die Wirtschaft und gut für die Stadt, daher werden wir alles tun, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und die objektive Sicherheit zu erhöhen.
Daher sind solche Kontrollmaßnahmen, aber auch Maßnahmen bereits im Vorfeld konkreter Gefahrenlagen oder strafbarer Handlungen notwendig, um insbesondere sogenannte Angsträume zu vermeiden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Angsträume entstehen oder sich gar zu Kriminalitätsbrennpunkten entwickeln.“ Bilanz der Aktion, an der 70 Beamte die ganze Nacht lang beteiligt sind: 92 Personenkontrollen, neun Strafverfahren eingeleitet, davon zwei Mal Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Mal Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wegen Nichtzulassung von Fahrzeugen, zwei Mal Beleidigung von Polizeibeamten, ein Fall von Trunkenheit im Verkehr sowie ein weiterer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ein Graffitisprayer wird auf frischer Tat erwischt, verfolgt und anschließend festgenommen. Danach wird seine Wohnung durchsucht. Ein weiterer Fahndungstreffer: Festnahme von fünf Tatverdächtigen, die mit einem Auto unterwegs sind, das am Tag zuvor als gestohlen gemeldet wurde. Alle Beteiligten sind alkoholisiert. Ein 21-jähriger Afghane aus Saarbrücken räumt ein, das Fahrzeug in diesem Zustand auch gefahren zu haben.
In sieben Fällen stellen die Beamten Ordnungswidrigkeiten fest: Vier Mal Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz und ein Mal Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In drei Fällen werden Trunkenheitsfahrten verhindert. Zwei nicht zugelassene französische Autos werden abgeschleppt.