Oberthal: Gestern Vormittag stellen Ermittler des Dezernats für Waffen- und Sprengstoffkriminalität bei einem 51-Jährigen aus Oberthal mehrere funktionsfähige Waffen und Munition sicher. In seinem Haus findet die Polizei acht Gewehre und drei Handfeuerwaffen. Die sichergestellten Schusswaffen und die Munition stammen aus einem nicht bei der Waffenbehörde gemeldeten Nachlass. Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass aus einem Erbe stammende erlaubnispflichtige Waffen unverzüglich bei der Waffenbehörde des jeweiligen Landratsamtes gemeldet werden müssen. Diese Anzeigepflicht betrifft nicht nur die Erben selbst, sondern alle Personen, die Zugang zu solchen Waffen erhalten. Unterlässt man die Anzeige bei der Waffenbehörde, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.