Polizei verbannt Corona-Gegner vom Landtag: Verfahren gegen zwei Teilnehmer

Saarbrücken: Am heutigen Donnerstagnachmittag versammeln sich gegen 15 Uhr in der Saarbrücker Innenstadt nach Polizeiangaben etwa 40 Corona-Gegner in der Franz-Josef-Röder-Straße vor dem Landtag. Das Problem: Der Bereich liegt in der sogenannten Bannmeile rund um den Landtag, wo keine Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden dürfen. Das betrifft den Bereich zwischen Franz-Josef-Röder-Straße, Pestelstraße, Spichererbergstraße und Talstraße.

Zwar kann das Präsidium Ausnahmen zulassen. Dies ist heute allerdings nicht möglich, weil die Versammlung mal wieder nicht im Vorfeld angemeldet worden ist. Ganz spontan haben sich die Corona-Gegner natürlich nicht dort eingefunden: Bereits im Vorfeld  ist die Polizei auf die Versammlung aufmerksam geworden, weil öffentlich im Internet zur Teilnahme aufgerufen worden ist.

Die Gruppe, die mehrere Transparente dabei hat, wird von der Polizei auf die bestehende Bannmeilenregelung vor dem saarländischen Landtag hingewiesen und aufgefordert, sich aus der Verbotszone zu bewegen. Der Aufmarsch wird schließlich von den Beamten an die Einmündung zur Spichererbergstraße verlegt.

Dann wird den Teilnehmern mitgeteilt, dass die Zusammenkunft als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes eingestuft wird. Die Polizei macht den Beteiligten mehrere Auflagen wie die Einhaltung eines Mindestabstands und das Tragen eines Mundschutzes. Weil zwei Teilnehmer permanent gegen diese Mundschutzpflicht verstoßen, wird gegen sie ein Verfahren eingeleitet. Nachdem die Corona-Gegner es nicht vor den Landtag geschafft haben, bewegen sich die Teilnehmer in kleinen Grüppchen in Richtung Staatskanzlei.

Dort kommen sie aber nicht an, denn die Kundgebung löst sich schon vorher auf. Die Polizei teilt mit: „Die Freiheit, sich zu versammeln, ist ein hohes Rechtsgut. Versammlungen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden, damit die zuständigen Behörden für einen sicheren Verlauf der Veranstaltung sorgen können.“