Probleme an Boeing 737 Max: SmartLynx-Flug muss Landung in Saarbrücken abbrechen

Saarbrücken: Wut und Enttäuschung bei den Fluggästen des gestrigen SmartLynx-Fluges. Nachdem die Airline ihren Flug 6Y 334 von Heraklion nach Saarbrücken plötzlich nach Köln umgeleitet hatte, hagelte es Beschwerden. Ein Großteil der 177 Passagiere fühlte sich nicht nur unzureichend informiert, sondern sah sich zudem gezwungen, ihre Heimreise aus eigener Tasche zu finanzieren.

In Reaktion auf die empörten Reaktionen trat Thomas Schuck, der Geschäftsführer des Flughafens Saarbrücken, vor die Presse. Er betonte die Bedeutung von Sicherheitsstandards im Flugbetrieb und erklärte, dass die Entscheidung der Crew zur Landung in Köln unbestritten sei. „Sicherheit geht vor, immer“, betonte Schuck. Gleichzeitig räumte er jedoch ein, dass die Betreuung der Fluggäste zu wünschen übrig ließ.

In der Zwischenzeit hat sich die Airline SmartLynx öffentlich bei den betroffenen Passagieren entschuldigt. Ein Sprecher der Fluggesellschaft versprach Entschädigungen nach gesetzlichen Vorgaben und die Übernahme der Kosten für den Rücktransport der Passagiere nach Saarbrücken. Betroffene Fluggäste können ihre Ansprüche hier geltend machen.  

Doch die Umleitung des Fluges und die darauffolgenden Schwierigkeiten könnten weitreichendere Konsequenzen haben. Thomas Schuck kündigte an, dass der Flughafen Saarbrücken überdenken wird, wie in ähnlichen Fällen zukünftig der schnelle und sichere Transport der Passagiere zum Heimatflughafen gewährleistet werden kann.

Der Hintergrund für die plötzliche Flugumleitung war ein technisches Problem mit dem Bremssystem des Boeing 737 Max8 Flugzeuges. Nach mehreren Sicherheitschecks im Laufe des Fluges entschied sich der Pilot kurz vor der geplanten Landung in Saarbrücken für die Umleitung nach Köln. Ein klares Zeichen, dass trotz aller Unannehmlichkeiten die Sicherheit der Passagiere immer oberste Priorität hat.

Betroffene Passagiere werden gebeten, ihre Forderungen über die Website der Airline oder den Flughafen Saarbrücken einzureichen, um ihre Entschädigungen zügig zu erhalten.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland