Saarbrücken/Mainz: In Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gilt für Corona-Infizierte keine Isolationspflicht mehr. Jetzt fällt die Isolation auch in Rheinland-Pfalz weg: Ab Samstag müssen sich positiv Getestete bei unseren Nachbarn nicht mehr absondern. Das hat die dortige Regierung am heutigen Dienstag beschlossen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärt:
„Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist.“ Die neuen Regeln in Rheinland-Pfalz sehen vor, dass positiv Getestete mindestens fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen. Das können, müssen aber nicht FFP2-Masken sein, ein medizinischer Mundschutz tut es auch. Das bedeutet aber auch, dass positiv getestete Arbeitnehmer bei unseren Nachbarn ab nächster Woche wieder arbeiten gehen müssen, wenn sie keine Krankheitssymptome haben.
Wer sich krank fühlt, muss sich vom Arzt krankschreiben lassen. Ausnahmen gelten für Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime: Dort gibt es für positiv getestete Mitarbeiter oder Besucher weiterhin ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Davon darf nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Im Saarland tut sich derweil erst einmal gar nichts. Statt des Saar-Gesundheitsministers Magnus Jung (SPD) erklärt seine Staatssekretärin Bettina Altesleben am heutigen Abend: „Wir haben die Entscheidungen bezüglich der Corona-Verordnung in den Bundesländern im Blick und schauen natürlich insbesondere auf unser Nachbarland Rheinland-Pfalz.“
Man stehe zudem im dauerhaften Austausch mit dem Robert-Koch-Institut, um die Situation angemessen bewerten zu können. Altesleben weiter: „Aktuell haben wir eine bis zum 9. Dezember 2022 gültige Verordnung. Anfang Dezember werden wir über die künftige Ausgestaltung der Verordnung im Ministerrat beraten und eine Entscheidung auf der Grundlage der dann vorliegenden Sachlage treffen.“