Saarbrücken: Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes zur Corona-Verordnung der Landesregierung am heutigen Dienstag. Die Richter haben heute einem Eilantrag eines saarländischen Bürgers gegen die derzeit gültige Rechtsverordnung stattgegeben. Der Saarländer hat gegen die Ausgangssperre geklagt, die außer im Saarland sonst fast nirgends in Deutschland gilt. Er sieht sich durch das grundsätzliche Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt. Die Richter stellen nun fest, dass die Grundrechtseingriffe Tag für Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssen. Mittlerweile, so hat der Verfassungsgerichtshof jetzt entschieden, bestehen aber keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr.
Saar-Gericht kippt Ausgangssperre! Ihr dürft ab sofort wieder ohne Grund nach draußen!
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