Saarbrücken: Ins Möbelgeschäft und in den Blumenladen darf man wieder einkaufen gehen, aber nahestehende Verwandte seit Wochen schon nicht besuchen – viele Saarländer finden das zutiefst ungerecht. Einer davon hat sich von den Corona-Regeln der Saar-Regierung so beeinträchtigt gefühlt, dass es dagegen vor Gericht gezogen ist. Am heutigen Dienstag hat er Recht bekommen! Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat Teile der Corona-Regelungen gekippt. Und da die Urteile dieses höchsten saarländischen Gerichts wie ein Gesetz wirken, gilt das, was die Richter entschieden haben, für alle Saarländer und ab sofort. Unter anderem gibt es nun keine Ausgangssperre mehr im Saarland. Bislang hat man einen triftigen Grund gebraucht, um aus dem Haus zu gehen. Längeres Sitzen auf einer Bank, Sonnenbaden und Ähnliches war verboten.
Das gilt nun nicht mehr. Und einen zweiten Punkt haben die Richter abgeschafft. Man darf sich jetzt wieder mit bestimmten Menschen zu Hause treffen. Die Richter haben dabei abschließend aufgezählt, wer sich mit wem treffen darf.
Ihr dürft euch natürlich nach wie vor treffen mit den Leuten, die bei euch im Haushalt leben. Das müssen nicht unbedingt Verwandte sein – wenn ihr zum Beispiel eine WG mit mehreren Leuten seid, dürfen die sich auch treffen. Neu ist, dass es auch Familientreffen geben darf. Dabei sein dürfen zum einen eure Verwandten in so genannter gerader Linie. Das sind eure Eltern und eure Kinder, eure Großeltern, Enkel, Urenkel und so weiter.
Auch euer Lebenspartner oder eure Lebenspartnerin dürfen dabei sein. Außerdem auch eure Geschwister und die sogenannten Geschwisterkinder. Das sind eure Nichten und Neffen. Aus der Meldung des Gerichts geht nicht ganz eindeutig hervor, ob auch die Lebenspartner eurer Geschwister oder eurer Nichten und Neffen dabei sein dürfen. Wichtig ist, dass ihr euch beim Treffen an das Kontaktreduzierungsgebot und das Abstandsgebot halten müsst. Wenn ihr oder euer Haushalt unter Quarantäne steht, sind Treffen natürlich auch nicht erlaubt.