Saarbrücken: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat sich am heutigen Freitag mit der Beschwerde eines Saarländers befasst, der gegen die Maskenpflicht und die Gästelisten zur Corona-Bekämpfung vorgeht. Vor dem Oberlandesgericht war der Mann zuvor bereits mit seinem Antrag gescheitert. Was das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeht, haben nun auch die Verfassungsrichter entschieden, dass die Vorschriften nicht zu beanstanden sind.
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