Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat mit einem Beschluss vom gestrigen Montag den Eilantrag eines Friseurs aus Saarbrücken gegen die noch geltende 2G-Plus-Regelung in der aktuellen Corona-Verordnung (wir berichteten) zurückgewiesen. Der Antragsteller Wolfgang Schwan hat unter anderem geltend gemacht, dass ein Betretungsverbot für ungeimpfte Kunden und Kunden, die zwar geimpft oder genesen sind, aber keinen aktuellen Corona-Test haben, zu erheblichen Umsatz- und Kundenverlusten in seinem Friseurladen führt.
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