Saarbrücken: Am Sonntag, 27. März, findet die Wahl zum 17. Landtag des Saarlandes statt. Die Mitglieder des Landtags werden dann auf fünf Jahre gewählt. Nach und nach werden in den 52 Städten und Gemeinden im Saarland die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Bürger verschickt. Das ist jeder ab 18 Jahren, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Saarland hat. Schon seit Montag ist Briefwahl möglich, diese Form des Wählens ist nicht erst seit der Corona-Krise beliebt.
So haben bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr 47,3 Prozent der Bürger per Briefwahl abgestimmt. Bis 2008 hat man einen guten Grund gebraucht, um die Briefwahl beantragen zu dürfen, heute steht die Möglichkeit der Briefwahl jedem offen. Um sie machen zu können, muss man einen Wahlschein bei seiner Gemeinde beantragen.
Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung, die ihr nach Hause geschickt bekommt, ist kein Wahlschein! Die Beantragung ist bis zum 25. März möglich. Jedoch sollte man etwas früher dran sein, denn so kurz vor knapp besteht die Gefahr, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen. Den Antrag auf Briefwahl füllt man entweder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, und schickt das Ganze frankiert in einem Umschlag an sein Wahlbüro, das sich meist im Rathaus befindet.
Bequemer geht es mit einem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, der ganz einfach mit dem Smartphone gescannt werden kann. Die Unterlagen werden in beiden Fällen per Post an den Antragsteller geschickt. Dritte Möglichkeit: Man geht einfach ins Briefwahlbüro seiner Heimatgemeinde, dann kann man gleich vor Ort seine Unterlagen bekommen und, wenn man möchte, sogar gleich seine Stimme abgeben.
Natürlich kann man die Briefwahlunterlagen aber auch mit nach Hause nehmen, sich den Wahlzettel dort gründlich durchlesen und sein Kreuzchen erst dann machen. Den Wahlschein schickt man dann per Post ab.