Saar-Regierung beschließt: Geschäfte bleiben an Heiligabend zu

Saarbrücken: Mit einem Eil-Ge­setz hat der saarländische Land­tag ein­stim­mig beschlossen, dass an Heiligaben die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, wenn der Tag auf einen Sonntag fällt. Bislang erlaubte es das saarländische La­den­öff­nungs­gesetz, an Heiligabend sonntags zu öffnen. Das ist in diesem Jahr der Fall.