Saarbrücken: Mit einem Eil-Gesetz hat der saarländische Landtag einstimmig beschlossen, dass an Heiligaben die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, wenn der Tag auf einen Sonntag fällt. Bislang erlaubte es das saarländische Ladenöffnungsgesetz, an Heiligabend sonntags zu öffnen. Das ist in diesem Jahr der Fall.