Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am gestrigen Mittwoch einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt. Unter dem Aktenzeichen 2 B 175/20 hatten die Richter des zweiten Senats über den Eilantrag eines Bürgers zu entscheiden. Der Antragsteller hatte sich durch die Vorschriften in seinen Grundrechten verletzt gefühlt. Insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sah der Kläger beeinträchtigt. So stelle das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine erhebliche Beeinträchtigung dar und sei nicht geeignet, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Die Regelungen zur Einschränkung der Sozialkontakte im privaten und öffentlichen Bereich seien unverhältnismäßig hart.
Saarländer scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht und Kontaktverbot vor Gericht
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