Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Dienstag ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus gestellt worden. Konkret wehrt sich die Antragstellerin gegen die Absonderung für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland, die in das Saarland kommen. Hintergrund ist eine geplante Reise der Frau, die sie im vergangenen Jahr noch vor Weihnachten gebucht hat.
Die Frau will ihren Urlaub in ihrer Zweitwohnung auf der zu Spanien gehörenden Balearen-Insel Mallorca verbringen. Nicht nur auf der Ferieninsel, sondern auch vor Ort will sich die Frau besonders schützen. So beabsichtigt sie nach Angaben des Gerichts, während des gesamten Fluges durchgängig eine Maske der höchsten Schutzkategorie FFP 3 zu tragen. Außerdem verweist die Frau darauf, dass auf der Baleareninsel derzeit im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland ein niedrigerer Inzidenzwert herrscht.
Dort gibt es also innerhalb einer Woche weniger gemeldete Ansteckungsfälle als bei uns. Derzeit gilt die Regelung, dass Rückkehrer aus sogenannten Risikogebieten sich mindestens zehn Tage lang zu Hause absondern müssen. Darin sieht die Antragstellerin unter anderem eine Verletzung ihres Grundrechts der Berufsfreiheit, denn während des Absonderns zu Hause kann sie ihrer Arbeit nicht nachgehen.
Außerdem bezweifelt die Frau, dass die vorgeschriebene Absonderung von zehn Tagen nach der Wiedereinreise eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens wirksam verhindert. In der Antragsschrift heißt es: „Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person kann ‚automatisch‘ als ansteckungsverdächtig angesehen werden.“ Wann sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Fall befassen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.