Saarlouis: Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Dienstag ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung von Teilen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus gestellt worden. Konkret wehrt sich die Antragstellerin gegen die Absonderung für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland, die in das Saarland kommen. Hintergrund ist eine geplante Reise der Frau, die sie im vergangenen Jahr noch vor Weihnachten gebucht hat.
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