Saarland passt Corona-Verordnung für Schwimmbäder an

Saarbrücken: Ab übermorgen ist es so weit: Der Landkreis Merzig-Wadern und der Landkreis St. Wendel fallen, nachdem die Inzidenzen dort an jeweils fünf Werktagen unter 100 gelegen haben, aus der Bundesnotbremse heraus. Danach gilt dort wieder die Alarmstufe gelb des Saarland-Modells (wir berichteten). Das bringt unter anderem Lockerungen beim Sport in der Gruppe mit sich, vor allem bei Kindern und Jugendlichen.

In diesem Bereich hat die Landesregierung am heutigen Dienstag ihre Corona-Verordnung inhaltlich mal wieder geändert. So dürfen nach der heutigen Ministerratssitzung Schwimmbäder „zum Zwecke der Ausbildung und des Trainingsbetriebes von Rettungsschwimmern, der Ausbildung von Schwimmlehrern und für Schwimmkurse für Anfänger“ öffnen. Anfängerkurse dürfen mit höchstens zehn Teilnehmern stattfinden, zudem muss bei allen Teilnehmern vor Beginn ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

Kinder unter zehn Jahren dürfen beim Training von einem Sorgeberechtigten oder einer anderen beauftragten Person begleitet werden. Die muss dann ebenfalls einen negativen Corona-Test vorweisen. Reine Zuschauer sind nicht erlaubt. Für die erwachsenen Begleitpersonen gelten wohl auch die Regeln für Genesene und Geimpfte: Wer vor mehr als 28 Tagen und weniger als sechs Monaten positiv auf Corona getestet worden ist oder wer beide Impfungen vor mindestens 14 Tagen erhalten hat, muss nicht zum Test.

Mit der Öffnung der Schwimmbäder für bestimmte Zwecke soll vermieden werden, dass eine ganze Reihe von Kindern den Sprung vom Nichtschwimmer zum Schwimmer verpasst. Außerdem soll sichergestellt werden, dass auch genügend Nachwuchs im Bereich der Rettungsschwimmer und bei den Schwimmlehrern vorhanden ist. Für die reguläre Öffnung von Hallenbädern oder Freibädern, deren Saison normalerweise bald anstünde, gibt es indes noch keine Perspektive.