Saarbrücken: Bislang galt zum Fahren eines Mopeds bundesweit eine Altersgrenze von 16 Jahren. Im Dezember 2019 hat der deutsche Bundestag das jedoch geändert. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes haben seitdem die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, selbst über die Absenkung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahre zu entscheiden.
Vor der Gesetzesänderung hatten verschiedene Pilotprojekte in anderen Ländern gezeigt, dass es bei Jugendlichen, die schon mit 15 Jahren den Mofaführerschein machen durften, keine Verkehrssicherheitsprobleme im Straßenverkehr gab. Am heutigen Dienstag hat nun auch der saarländische Ministerrat beschlossen, das Mindestalter für den Erwerb des Moped-Führerscheins im Saarland auf 15 Jahre herabzusetzen. Genauer gesagt geht es um die Führerscheinklasse AM. Die ist in Deutschland am 19. Januar 2013 eingeführt worden. Gefahren werden dürfen damit:
- Motorroller und andere leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde, einer Leistung von rund 5,4 PS und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
- Kleine Krafträder mit drei Rädern wie Trikes. Es gelten dieselben Regeln wie für Roller, das Fahrzeug darf zudem nicht mehr als zwei Sitzplätze haben und maximal 270 Kilo wiegen.
- Quads mit den gleichen Regeln wie Roller und einem Leergewicht von 425 Kilo.
- Leichtfahrzeuge, die aussehen wie kleine Autos. Hier liegt die Leistungsgrenze bei rund 8,1 PS.
All diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Saar-Verkehrsministerin Anke Rehlinger: „Damit machen wir die Mobilität im ländlichen Raum für junge Leute einfacher. Wir gewährleisten, dass Jugendliche ihre Schulstandorte, Ausbildungsstätten oder auch Freizeiteinrichtungen besser erreichen können. Die mit dem Mopedführerschein gewonnene Eigenständigkeit ist wichtig, um Jugendliche an ihre Region zu binden und sie schrittweise an den Straßenverkehr heranzuführen.“