Saarbrücken: Bislang galt zum Fahren eines Mopeds bundesweit eine Altersgrenze von 16 Jahren. Im Dezember 2019 hat der deutsche Bundestag das jedoch geändert. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes haben seitdem die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, selbst über die Absenkung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahre zu entscheiden.
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- Motorroller und andere leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde, einer Leistung von rund 5,4 PS und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
- Kleine Krafträder mit drei Rädern wie Trikes. Es gelten dieselben Regeln wie für Roller, das Fahrzeug darf zudem nicht mehr als zwei Sitzplätze haben und maximal 270 Kilo wiegen.
- Quads mit den gleichen Regeln wie Roller und einem Leergewicht von 425 Kilo.
- Leichtfahrzeuge, die aussehen wie kleine Autos. Hier liegt die Leistungsgrenze bei rund 8,1 PS.
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