Saarbrücken: Beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr muss ab Montag im Saarland ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Insbesondere ist es dann in Supermärkten, Geschäften, Wochenmärkten sowie in Bussen, Taxen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Bushaltestellen und in Kundenzentren von Verkehrsunternehmen vorgeschrieben, sind zu maskieren. Ausnahmen sind nur aus besonderen gesundheitlichen Gründen möglich. Auch das Personal in Geschäften ist dazu verpflichtet, Masken zu tragen, sofern keine gesundheitlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen und es keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen gibt.
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